
Die Mietverwaltung umfasst alle administrativen, kaufmännischen und technischen Aufgaben rund um die Vermietung Ihrer Immobilie. Unser Ziel bei Schubert Immobilienverwaltung ist es, Sie als Eigentümer von allen anfallenden Arbeiten zu entlasten und gleichzeitig sicherzustellen, dass Ihre Mieter zufrieden sind und Ihre Immobilie optimal bewirtschaftet wird.

Unsere umfassenden Dienstleistungen in der Mietverwaltung garantieren Ihnen eine effiziente und professionelle Verwaltung Ihres Mietobjekts. Dazu gehören:

Good to know: Mietverwaltung
Die Mietverwaltung in Deutschland wird durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt. Wichtige rechtliche Grundlagen sind:
§ 535 BGB: Der Vermieter muss die Mietsache in einem gebrauchsfähigen Zustand überlassen und erhalten. Der Mieter ist zur Mietzahlung verpflichtet.
§ 556 BGB: Betriebskosten können im Mietvertrag auf den Mieter umgelegt werden.
§ 558 BGB: Der Vermieter kann die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen, wenn sie seit 15 Monaten unverändert ist.
Lassen Sie uns die Verwaltung Ihrer Immobilie übernehmen, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Dienstleistungen in der Mietverwaltung zu erfahren und ein individuelles Angebot zu erhalten.