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Mietverwaltung Ihre Immobilie in besten Händen

Mietverwaltung

Was ist Mietverwaltung und warum ist sie wichtig?

Die Mietverwaltung umfasst alle administrativen, kaufmännischen und technischen Aufgaben rund um die Vermietung Ihrer Immobilie. Unser Ziel bei Schubert Immobilienverwaltung ist es, Sie als Eigentümer von allen anfallenden Arbeiten zu entlasten und gleichzeitig sicherzustellen, dass Ihre Mieter zufrieden sind und Ihre Immobilie optimal bewirtschaftet wird.

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Unsere Leistungen in der Mietverwaltung

Unsere umfassenden Dienstleistungen in der Mietverwaltung garantieren Ihnen eine effiziente und professionelle Verwaltung Ihres Mietobjekts. Dazu gehören:

Mietermanagement

Erstellung von Vermietungsexposés

Wir erstellen ansprechende Vermietungsexposés, die Ihre Immobilie optimal präsentieren.

Bonitätsprüfung und Mieterauswahl

Wir übernehmen die Vorauswahl der Mietinteressenten und prüfen deren Bonität.

Mietverträge und Übergabeprotokolle

Von der Erstellung und Prüfung der Mietverträge bis hin zur Abnahme und Übergabe der Wohnungen wir kümmern uns um alle Formalitäten.

Mieterhöhungen und Kündigungen

Wir setzen vereinbarte Mieterhöhungen durch und übernehmen die Abwicklung von Kündigungen.

Finanzmanagement

Mieteingangskontrolle und Betriebskostenabrechnung

Wir überwachen den pünktlichen Eingang der Mieten und erstellen präzise Betriebskostenabrechnungen.

Rechnungskontrolle und Zahlungsmanagement

Wir kontrollieren alle Rechnungen und leisten die notwendigen Zahlungen für die Bewirtschaftung Ihrer Immobilie.

Umlage der Betriebskosten

Wir sorgen für die korrekte Umlage der gesetzlich zugelassenen Betriebskosten auf Ihre Mieter.

Technikmanagement

Wartungsverträge und Instandhaltungen

Wir schließen und überwachen Wartungsverträge und sorgen für die regelmäßige Instandhaltung Ihrer Immobilie.

Schadensmanagement

Im Falle von Schäden koordinieren wir die notwendigen Reparaturen und Abrechnungen mit Versicherungen.

Good to know: Mietverwaltung

Die Mietverwaltung in Deutschland wird durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt. Wichtige rechtliche Grundlagen sind:

§ 535 BGB: Der Vermieter muss die Mietsache in einem gebrauchsfähigen Zustand überlassen und erhalten. Der Mieter ist zur Mietzahlung verpflichtet.

§ 556 BGB: Betriebskosten können im Mietvertrag auf den Mieter umgelegt werden.

§ 558 BGB: Der Vermieter kann die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen, wenn sie seit 15 Monaten unverändert ist.

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung

Lassen Sie uns die Verwaltung Ihrer Immobilie übernehmen, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Dienstleistungen in der Mietverwaltung zu erfahren und ein individuelles Angebot zu erhalten.

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Transparenz
Persönlich

Warum Schubert Immobilienverwaltung für Ihre Mietverwaltung?

Unsere langjährige Erfahrung und unser persönlicher Service machen uns zum idealen Partner für die Verwaltung Ihrer Mietimmobilien. Als Familienunternehmen legen wir besonderen Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und bieten Ihnen:

30 Jahre Erfahrung

Über 30 Jahre Erfahrung in der Immobilienverwaltung

Individuelle Betreuung

Individuelle Betreuung und maßgeschneiderte Lösungen

Effizienz

Transparente Abwicklung und effiziente Prozesse