Die Schubert Immobilienverwaltung kümmert sich dabei mit viel Engagement und Erfahrung, um die ordentliche technische, wirtschaftliche und juristische Betreuung Ihres Eigentums.
So können Sie sich entspannen und wir kümmern uns um einen reibungslosen Ablauf. Neben der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung Ihres Eigentums – Ihres wesentlichen Vermögensbestandteiles – haben wir auch den Werterhalt, die Wertsteigerung und die energetische Optimierung Ihres Eigentums im Hinterkopf.
Darum überlassen Sie die Verwaltung Ihrer Immobilie nicht dem Zufall, sondern den Verwaltungsexperten der Schubert Immobilienverwaltungs GmbH.
Zusammen mit Ihnen als Wohnungseigentümergemeinschaft analysieren, planen und beaufsichtigen wir Modernisierungen und Sanierungsarbeiten rund um Ihre Immobilie.
Zur Werterhaltung und Vermeidung von Schäden erfolgen Begehungen der Wohnanlage. Der Zustand des Gemeinschaftseigentums wird festgestellt, notwendige Maßnahmen eingeleitet oder der Versammlung zur Beschlussfassung vorgeschlagen.
Wir leben unsere Werte und beschreiben Sie nicht nur in schönen Worten. Gerne erfüllen wir Ihren Anspruch – nämlich die umsichtige Betreuung und Verwaltung Ihrer Immobilie mit größter Sorgfalt und dem Ziel, dass Sie sich mit Ihrem Eigentum wohlfühlen.
Über allem steht für uns, verantwortungsvoll mit den finanziellen Mitteln der WEG umzugehen. Das gewährleisten wir durch professionelle kaufmännische Standards und vollständige Transparenz der Geldflüsse. Wir setzen eine professionelle Verwalter-Software für unsere Tätigkeiten ein, dazu zählen Buchhaltung, Abrechnung, Dokumentenerstellung und -verwaltung und führen der Beschlusssammlung.
Zu den Leistungen der WEG-Verwaltung gehören die unabdingbaren gesetzlichen Aufgaben gem. WEG § 20-29. Eine ordnungsgemäße Verwaltung sichert den Eigentümern eine sachgerechte, ökonomische Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange. Der Aufwand wird mit der im Verwaltervertrag vereinbarten Verwaltervergütung abgerechnet.
Die Eigentümergemeinschaft wählt einen Verwalter und schließt mit Ihm einen Verwaltervertrag ab. Vertragspartner ist die Eigentümergemeinschaft, somit alle Eigentümer die in Abt. I des Grundbuches eingetragen sind.
Jede Wohnungseinheit hat ein eigenes Wohnungsgrundbuch. Es gibt eine Teilungserklärung, die die Abgeschlossenheitsbescheinigung, Aufteilungsplan, Aufteilung der Miteigentumsanteile und die Gemeinschaftsordnung enthält. Die Teilungserklärung ist die wichtigste Grundlage für den Verwalter und für die Gemeinschaft.
Wir als Immobilienverwalter bündeln den Willen der Gemeinschaft. Wir fungieren als ausführendes Organ, die Gemeinschaft ist das Entscheidungsorgan, der Verwaltungsbeirat das Bindeglied zwischen Gemeinschaft und Immobilienverwalter und somit ein wichtiges Kommunkations- und Informationsorgan.
Das WEG regelt die Pflichten des Verwalters im WEG § 27.
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz – WEG) § 27 Aufgaben und Befugnisse des Verwalters
(1) Der Verwalter ist gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer berechtigt und verpflichtet, die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die 1.untergeordnete Bedeutung haben und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen oder 2.zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Nachteils erforderlich sind.
(2) Die Wohnungseigentümer können die Rechte und Pflichten nach Absatz 1 durch Beschluss einschränken oder erweitern.
Unsere Leistungen im Überblick
Korrespondenz mit Eigentümern, Dienstleistern und Behörden
Interpretation und Auslegung der Teilungserklärung inklusive Gemeinschaftsordnung
Bearbeiten von Beschwerden und Verstößen gegen die Hausordnung
Maßnahmen zur Fristwahrung oder zum Abwenden von Rechtsnachteilen für die Gemeinschaft
Terminabstimmung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbearbeitung der Eigentümerversammlungen
Erstellen von Tagesordnung und Beschlussentwürfen
Mitwirkung bei Gerichtsterminen, Beschlussanfechtungen, Erteilen von Genehmigungen (Verwalterzustimmung bei Veräußerung, gewerbliche Nutzung)
Zahlungs- und Kontenmanagement (Verbuchen sämtlicher Geldeingänge & Geldausgänge, monatliche Sollstellung von Betriebskostenvorauszahlungen, Überwachen von Zahlungseingängen) Verwalten und Disponieren von Geldmitteln auf Girokonten (Tagesgeld- und Sparkonten)
Forderungsmanagement (Mahnung von Zahlungsrückständen und Einleitung von Klagen)
Errechnen und Anfordern von beschlossenen Sonderumlagen
Erstellen von Wirtschaftsplänen, Jahresabrechnungen und einer Vermögensübersicht
Prüfung und Veranlassung von Heizkostenabrechnungen
Rechnerische Prüfung aller Betriebskosten und Betriebskostenoptimierung
Planung, Beauftragung und Abwicklung von Handwerkerleistungen – insbesondere Instandsetzungsmaßnahmen, Erhaltungsmaßen, Modernisierungen einschließlich Abrechnen, Beauftragen von Sachverständigen und Sonderfachleuten
Erstellung von Angebots-/Preisspiegeln
Koordination und Erfüllung behördlicher Auflagen z.B. Trinkwasserverordnung, Brandschutzbegehung
Prüfung und Abschluss von Wartungsverträgen, Überwachung der Ausführung
Prüfung und Abschluss von Versicherungsverträgen
Schadensmeldungen bei Versicherungsfällen, einschließlich Unterstützung der Schadenbeseitigung durch Handwerker und Abrechnung mit der Versicherung
Bearbeiten von Bestellungen von Schlüsseln und TG-Handsendern
Sondereigentumsverwaltung
SEV-Verwaltung – wir entlasten Sie durch die Verwaltung Ihrer vermieteten Eigentumswohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft und vertreten Sie bei allen Belangen gegenüber Mietern, Dienstleistern, Behörden oder sonstigen Dritten.
Gerne können Sie uns als Eigentümer durch den Abschluss eines SEV-Verwaltervertrages mit der Sondereigentumsverwaltung beauftragen. Die SEV-Verwaltung kann auch als Controlling-Funktion, gegenüber dem WEG-Verwalter dienen, der nur das gemeinschaftliche Wohnungseigentum verwaltet und wird individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.
Die Schubert Immobilienverwaltungs GmbH entlastet Sie von allen Arbeiten rund um die Vermietung Ihres Sondereigentums und übernimmt mit komfortablen Lösungen die qualifizierte Betreuung Ihres Mieters – wir gewährleisten reibungslose Abläufe bei Mieterwechseln oder anfallenden Reparaturen.
Mietverwaltung
Wir sorgen für zufriedene (Ver-)Mieter
Im Bereich der Mietverwaltung verstehen wir es als unsere Hauptaufgabe, Sie als Wohnungs- oder Miethauseigentümer von allen Arbeiten rund um die Vermietung Ihres Immobilieneigentums zu entlasten – wir übernehmen die qualifizierte Betreuung Ihres Mieters und die ordnungsgemäße Bewirtschaftung Ihres vermieteten oder zu vermietenden Objektes.
Eine effiziente Mietverwaltung erfordert heute neben der zeitnahen Erledigung aller kaufmännischen Arbeiten eine immer umfangreicher werdende Menge an Rechtskenntnissen, über die Bestimmungen des aktuellen Mietrechts und der neuesten Rechtsprechung.
Der Eigentümer des Mietobjekts überträgt dem Verwalter die Erledigung aller Angelegenheiten, die zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Objektes notwendig sind: